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Compliance vs. Usability: Barrierefreiheitsstandards sind nicht alles

Erfahren Sie, warum es nicht reicht Barrierefreiheitsstandards einzuhalten, um ein wirklich inklusives Arbeitsumfeld zu schaffen.

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„Digitale Teilhabe“ bedeutet mehr als nur Barrierefreiheitsvorgaben einzuhalten 

Um die Reichweite Ihrer E-Learning-Programme zu maximieren, ist digitale Barrierefreiheit essenziell. Viele denken, dass Barrierefreiheit bedeutet, bestimmte Standards und gesetzliche Vorgaben einzuhalten, aber Barrierefreiheit kann – und sollte – noch so viel mehr sein.

Deshalb plädieren wir für ein Umdenken entlang der Frage: „Können wir E-Learning so gestalten, dass wirklich alle Lernenden unabhängig von ihren Bedürfnissen davon profitieren?“

In this post, we’ll cover some key differences between accessibility compliance and true usability in e-learning. We’ll also dive into a few key universal design principles to consider for your e-learning to broaden and deepen your impact.

Zusammenfassung

  • In der EU sind die wichtigsten Barrierefreiheitsvorgaben im European Accessibility Act (EAA; in Deutschland umgesetzt durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, BFSG) geregelt. International bedeutsam sind auch die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).
  • Die Einhaltung von Mindeststandards für Barrierefreiheit ist nicht unbedingt gleichbedeutend mit Benutzerfreundlichkeit für alle Lernenden – hier kommt Universelles Design ins Spiel.
  • Damit Ihre E-Learning-Kurse von möglichst vielen Lernenden genutzt werden können, ist es wichtig, die Prinzipien des Universellen Designs zu verstehen.

Standards für digitale Barrierefreiheit

International gibt es verschiedene Standards für digitale Barrierefreiheit: In Deutschland gilt z. B. die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf dem EU-Durchführungsbeschluss 2018/2048 beruht. Dieser wiederum orientiert sich in großen Teilen an den vom World Wide Web Consortium (W3C) ausgearbeiteten Richtlinien für barrierefreie Webinhalte WCAG (Web Content Accessibility Guidelines).

Hinweis: Welche E-Learning-Tools Sie verwenden, hat einen enormen Einfluss darauf, ob und wie Sie Compliance, Barrierefreiheit und Benutzerfreundlichkeit in Ihren E-Learning-Kursen erreichen. Schließlich sind Barrierefreiheitsvorschriften umfangreich und entwickeln sich ständig weiter. Wählen Sie am besten E-Learning-Software, die WCAG-Kriterien unterstützt, damit Sie konforme Kurse gestalten können, ohne jedes Mal das Rad neu erfinden zu müssen.

Was ist Paragraf 508?

Paragraf 508 (engl.: Section 508) ist eine Änderung des Workforce Rehabilitation Act von 1973, eines US-Bundesgesetzes, das die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz verhindern soll. Das Gesetz schreibt vor, dass Bundesbehörden oder jede Organisation, die Bundesmittel erhält – wie etwa eine öffentliche Schule, eine staatlich finanzierte gemeinnützige Organisation oder eine Regierungsbehörde – die 508-Compliance für alle elektronisch verfügbaren Informationen, einschließlich ihrer E-Learning-Ressourcen erreichen müssen. 

Aber staatlich finanzierte Organisationen sind nicht die einzigen, die auf die Änderung achten müssen – viele große Privatunternehmen sind ebenfalls 508-konform. 

Was Paragraf 508 für barrierefreies E-Learning bedeutet

Was genau bedeutet 508-Compliance im Bereich E-Learning? Die Liste der Anforderungen ist lang, aber zu den Compliance-Elementen, die Sie in Ihren E-Learning-Kurs integrieren können, gehören:

  • Kompatibilität mit Screenreadern 
  • Videos mit Untertiteln
  • Tastaturnavigation
  • Sichtbare Fokusindikatoren

Diese Liste ist nur der Anfang. Weitere Informationen finden Sie in unserer Materialsammlung zu Paragraf 508 fürs E-Learning und unserer Bibliothek mit On-Demand-Webinaren zur Barrierefreiheit

Was sind die WCAG (Richtlinien für barrierefreie Webinhalte des W3C)?

Die Empfehlungen der WCAG tragen dazu bei, Webinhalte für alle Nutzer, auch für Menschen mit Behinderungen, zugänglich zu machen. Diese Richtlinien wurden vom World Wide Web Consortium (W3C) veröffentlicht und werden ständig weiterentwickelt, um mit den sich ändernden Technologien und Abläufen Schritt zu halten. 

Was die WCAG für Online-Kurse bedeuten

Die WCAG an sich sind keine gesetzlichen Vorgaben, ihr Inhalt findet sich aber großteils in geltenden deutschen und europäischen Gesetzen und Vorschriften wieder. E-Learning-Entwickler sollten also mit ihnen vertraut sein. Die WCAG unterscheidet vier Grundprinzipien: Webinhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Zwölf verschiedene Richtlinien (jede mit eigenen Erfolgskriterien) fallen unter diese vier Prinzipien. 

Fürs E-Learning besonders relevante Empfehlungen

Für Ihre E-Learning-Projekte sollten Sie diese Vorgaben beherzigen:

  • Informationen sollten nicht allein durch Farbe(n) vermittelt werden
  • Übungen auf Zeit sollten übersprungen werden können
  • Layout und Navigation sollten im gesamten Kurs konsistent sein
  • Alle Kurse sollten in gut formatierter HTML-Ausgabe veröffentlicht werden

Auf unserer Community-Seite E-Learning Heroes haben wir schon öfter im Detail über die Empfehlungen der WCAG geschrieben.

Umdenken beim barrierefreien E-Learning

Die Empfehlungen der WCAG sind wichtige Werkzeuge für die E-Learning-Entwicklung, wenn es darum geht, Inhalte zu erstellen, die Lernende mit unterschiedlichen Bedürfnissen und Lernanforderungen erreichen können. Mit der Einhaltung der Vorschriften oder bestimmter Barrierefreiheitsstandards sollte es aber nicht getan sein.

Um nicht nur vorschriftsmäßige Barrierefreiheit, sondern echte Benutzerfreundlichkeit zu erreichen, ist ein Umdenken nötig. Halten wir also kurz inne und fragen uns nach dem eigentlichen Grund für diese Richtlinien: Webinhalte für alle Menschen nutzbar zu machen. 

Echte Barrierefreiheit bedeutet nicht, Punkte auf einer Checkliste abzuhaken, sondern kontinuierlich über verschiedene Barrieren auf dem Weg zum Lernerfolg nachzudenken und zu versuchen, sie zu beseitigen. Überlegen Sie, wie bestimmte Teile eines E-Learning-Kurses für verschiedene Lernende unterschiedlich funktionieren könnten. Berücksichtigen Sie dabei wirklich alle Teilnehmenden, auch die, die in keine vorgefertigte Schublade passen?

Nehmen wir zum Beispiel Lernende mit einer Lese-Rechtschreibschwäche, die an einem Kurs für ihre Arbeit teilnehmen müssen. Bestimmte assistive Technologien, die in den WCAG spezifiziert sind – wie Untertitel oder Screenreader – helfen diesen Lernenden, mehr aus den Schulungen herauszuholen. Um diesen Menschen zu helfen, könnten Sie Ihren Texten z. B. intuitive Illustrationen beifügen. Hier gilt es, über die WCAG-Empfehlungen hinaus zu denken, um Wege zu finden, Ihren Lernenden mehr zu bieten. So machen Sie Ihre Kurse noch inklusiver.

Was hat Universelles Design damit zu tun?

In Gesprächen über Barrierefreiheit kommt oft das Konzept des Universellen Design (UD) zur Sprache. Beim Universellen Design werden Produkte oder Umgebungen so gestaltet, dass sie für alle Menschen, mit oder ohne Behinderung, nutzbar sind, ohne dass eine Anpassung erforderlich ist.

Wie Sie Universelles Design in Ihren E-Learning-Kursen einsetzen

Während sich die Ziele des Universellen Designs in vielerlei Hinsicht mit denen der WCAG überschneiden, kann sein Fokus auf weitreichender Benutzerfreundlichkeit dazu beitragen, genau das Umdenken herbeizuführen, das wir oben angesprochen haben.

7 Prinzipien des Universellen Designs

Universelles Design lässt sich in 7 Grundprinzipien gießen:

  1. Gleichberechtigung: Gestalten Sie die Lernangebote so, dass sie auch für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen verwendbar sind.
  2. Flexibilität: Planen Sie ein breites Spektrum an Fähigkeiten und individuellen Präferenzen in Ihrer Zielgruppe ein.
  3. Einfache und intuitive Bedienung: Das Design muss unabhängig von Erfahrungsstand, Fachwissen, Sprachkenntnissen oder Konzentrationsgrad der Teilnehmenden leicht verständlich und einfach zu bedienen sein.
  4. Wahrnehmbare Informationen: Gestalten Sie den Kurs so, dass zentrale Informationen effektiv vermittelt werden unabhängig von der unmittelbaren Umgebung oder den sensorischen Fähigkeiten der Teilnehmenden.
  5. Fehlertoleranz: Minimieren Sie alle Gefahren oder negativen Folgen, die aus Versehen entstehen.
  6. Geringer physischer Aufwand: Die Bedienung muss einfach, bequem und mit minimaler Anstrengung möglich sein.
  7. Platz und Dimensionierung für die Handhabung: Unabhängig von der Körpergröße, Mobilität oder Körperhaltung der Teilnehmenden muss das Design groß genug sein und genug Platz bieten.

Wenn Sie E-Learning-Design durch diese Brille – und nicht nur entlang der WCAG-Standards – betrachten, können Sie Online-Kurse erstellen, die für die unterschiedlichsten Lernenden wirklich wertvoll sind. An anderer Stelle sprechen wir über konkrete Tipps, wie Sie Ihre E-Learning-Kurse noch inklusiver gestalten können.

Fazit

Richtlinien und Vorschriften wie die WCAG sind für E-Learning-Entwickelnde ohne Frage von entscheidender Bedeutung, aber die Arbeit an echter Barrierefreiheit ist damit nicht getan. Wenn Sie Kurse entwerfen möchten, die wirklich für alle Lernenden gleichermaßen wertvoll sind, machen Sie sich die Prinzipien des Universellen Designs zu eigen. Das damit verbundene Umdenken kann Ihr E-Learning noch effektiver machen und ein noch breiteres Publikum erreichen, und darum geht es ja letztlich.

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